Die Anwaltsstage (Anwaltsstation) ist der wichtigste Ausbildungsabschnitt im juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat). Denn mehr als 3/4 der Referendare werden später den Beruf des Rechtsanwalts ergreifen (wollen oder müssen ...).
Leider wird er immer noch zu häufig als Tauchstation genutzt. Dabei ist statistisch nach einer Studie des bayerischen Justizministeriums erwiesen, dass Jurastudenten und Referendare, die nebenbei beim Rechtsanwalt gearbeitet haben, ein besseres Staatsexamen machen.
Das kann daran liegen, dass die klügeren unter den Referendaren beim Anwalt arbeiten. Oder dass "beim Anwalt arbeiten" klüger macht, jedenfalls was das juristische Prüfungswissen oder auch Darstellung und Herangehensweise angeht. Oder beides ...
Wer das Anwaltspraktikum während des Jurastudiums richtig genutzt hat, wird jedenfalls auch die Anwaltsstation sinnvoll nutzen.
Man kann dem Kollegen Kremer gewiß kaum widersprechen, wenn er auf seinem Blawg beklagt:
"Vielleicht wird es Zeit, gewisse Realitäten endlich zu akzeptieren:
* Referendare, die keine Ausbildung wollen, sondern die Anwaltsstation zur Vorbereitung auf die Klausuren im schriftlichen Staatsexamen nutzen,
* Referendare, die glauben, auch ohne vernünftige Ausbildung im Vorbereitungsdienst alles alleine (und besser) als erfahrene Rechtsanwälte zu können und
* Referendare, die in Vorbereitung einer späteren Anwaltstätigkeit ihre Ausbildung ernst nehmen und eine Kanzlei gefunden haben, die sie dabei unterstützt.
Denn im Ergebnis ist eine gute Anwaltsstation die beste Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen insgesamt. Die Erfahrung im Umgang mit lebenden Akten kann einem kein Repetitor vermitteln."
Wer mehr Anwaltsausbildung will, kann die neunmonatige Anwaltsstage mit der Wahlstation kombinieren. In NRW haben bereits vor der Reform 2003 weit mehr als die Hälfte der Referendarinnen und Referendare von der größtmöglichen Wahlmöglichkeit in der Anwaltsstage Gebrauch und haben Rechtsanwaltsstage, Pflichtwahlstage und die Wahlstage bei einem Anwalt absolviert, so der Präsident des LJPA NRW in einem Interview mit JUMAG.
Die theoretische Ausbildung erfolgt im sogenannten Anwaltskurs. Die Arbeitsgemeinschaften werden von Rechtsanwälten geleitet.
Auch sog. Syndikusanwälte dürfen Referendare nicht nur in der Wahlstation, sondern auch in der Anwaltsstage ausbilden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt eine "Ausbildungshilfe" für Referendare zur Verfügung, kein Zusatzentgelt, sondern einen Ausbildungsleitfaden für die Ausbildung des Referendars in der Anwaltsstage.
Mehr Informationen zum Rechtsreferendariat finden Sie auf www.rechtsreferendariat.de und in dem Ratgeber: "Das erfolgreiche Rechtsreferendariat" von RA Michael W. Felser.
Planen Sie frühzeitig Ihre Anwaltsstage, die meisten Referendare werden nach dem Staatsexamen den Anwaltsberuf ergreifen. Informationen über ausbildungsbereite Anwaltskanzleien finden Sie auf Anwaltsstation.de.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Autor des Ratgebers: Das erfolgreiche Rechtsreferendariat", 3. Auflage 2006
Weitergehende Informationen:
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